Fragen und Antworten

Wie läuft eine psychotherapeutische Behandlung ab?

Eine Therapiesitzung dauert 50 Minuten. In den Anfangssitzungen werde ich Ihnen vornehmlich einige Fragebögen mitgeben, deren Auswertung wir dann zusammen erörtern. Nach Ablauf der Vorläufersitzungen wird der Antrag über die Praxis gestellt. Beantragt werden üblicherweise Kurzzeittherapien über 25 Sitzungen. Im späteren Verlauf soll ein Modell für die Entstehung der Erkrankung erarbeitet werden und es können dann im Gespräch z.B. unangemessene Denkmuster verändert werden, Selbstsicherheit für bestimmte Situationen eingeübt werden, Themen aus der Vergangenheit abgeschlossen werden, oder ein gelassener Umgang mit Problemsituationen eingeübt werden.

Wer trägt die Kosten der Behandlung?

Als gesetzlich Versicherter der Krankenkassen ist für Sie mit Ihrer gültigen Chipkarte, die Sie im Quartal einmal vorlegen müssen, und der „Praxisgebühr“ von 10,- EUR pro Quartal die Behandlung kostenfrei (Ausnahme Ausfallhonorar, s.u.). Wenn Sie bei einer Ersatzkrankenkasse (DAK, BEK, GEK etc.) oder einer gesetzlichen Krankenkasse (AOK, BKK etc.) versichert sind, werden die Kosten psychotherapeutischer Behandlung aber erst nach Beantragung (inkl. Diagnoseerstellung) und Prüfung der Notwendigkeit und Dringlichkeit übernommen. Nach Ablauf der Vorläufersitzungen wird der Antrag über die Praxis gestellt.

Nach den ersten Sitzungen bekommen Sie einen Vordruck für Ihren Hausarzt, den dieser ausfüllen muss und den Sie wieder zu mir zurückbringen. Dieser „Konsiliarbericht“ dient dem Ausschluss körperlicher Ursachen für Ihre Beschwerden. Ohne diesen Bericht kann keine Behandlung durchgeführt werden. Falls ein Antrag erstellt werden muss (hierfür erhalten Sie noch einen Anamnese-Fragebogen), so geschieht dies unter Chiffre an neutrale Gutachter, also anonym und vertraulich.

Sollten Sie bei einer privaten Krankenkasse oder bei einer Beihilfestelle versichert sein, empfiehlt es sich dringend, vor Antritt der Therapie nachzufragen, wie diese Krankenkassen Psychotherapie bezuschussen, die von einem zugelassenen Psychologischen Psychotherapeuten durchgeführt wird. Die Regelungen der einzelnen Kassen sind sehr unterschiedlich und reichen von voller Deckung der Kosten ohne Notwendigkeit einer Beantragung bis hin zur prozentualen Beteiligung an der Behandlung. Bei privaten Kassen wird der 2,3fache Satz berechnet (in besonderen Fällen mit Begründung der 3,5fache Satz), für Ihre Verhaltenstherapie ist nach der GOP (Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten) die relevante Ziffer 870.

Was ist Kognitive Verhaltenstherapie?

Verhaltenstherapie als wissenschaftlich anerkanntes Verfahren

Verhaltenstherapie stützt sich direkt auf Erkenntnisse aus der Forschung in Psycholo­gie und weiteren Wissenschaften. In Studien, die die Wirkungen verschiedener Thera­pieformen miteinander verglichen haben, hat sich die kognitive Verhaltenstherapie als die Behandlung erwiesen, die bei einem breiten Spektrum psychischer Störungen am erfolg­versprechendsten ist. Dies schlägt sich auch darin nieder, dass Verhaltenstherapie von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Anwendung von Verhaltenstherapie erfolgt unter syste­matischer Erfassung und Bewertung ihrer Effekte.

Verhaltenstherapie bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe

Verhaltenstherapeuten versuchen, den Patienten dabei zu unterstützen, möglichst schnell wieder allein zurecht zu kommen. Ziel ist es, größere Unabhängigkeit und persönliche Freiheit im Leben zu erreichen. Der Therapeut hilft dem Patienten dabei, Ziele zu for­mulieren und Probleme auf systematische Art und Weise zu lösen. Verhaltenstherapie unterscheidet sich von einer medizinischen Behandlung vor allem in folgender Hinsicht: Der Patient wird ermutigt, selbst bestimmte neue Verhaltensweisen auszuprobieren und angeleitet, die eigenen Gedanken zu hinterfragen und korrigieren. Ver­ändertes Verhalten und Denken führt so zu verändertem Erleben (z. B. einer Reduktion der Angst). Ei­genaktivität ist also ein zentrales Merkmal.

Verhaltenstherapie setzt im Jetzt an

Verhaltenstherapeuten suchen nicht unbedingt nach den allerersten Auslösern langjähriger Probleme. Diese lassen sich oft nicht mehr ausmachen und haben manchmal auch nicht mehr viel mit dem jetzigen Problem zu tun. Verhaltenstherapie versucht vielmehr an den Umständen anzusetzen, die das Problem zum jetzigen Zeitpunkt aufrechterhalten, um es verändern zu können.

Verhaltenstherapie unterliegt ethischen Prinzipien

Verhaltenstherapeuten versuchen nicht ihre eigenen Werte, Anschauungen oder Lebens­stile dem Klienten zu vermitteln, sondern ihm bei der Erreichung seiner eigenen Ziele zu unterstützen. Dabei ist Verhaltenstherapie natürlich nicht völlig wertfrei. Bestimmte Verhaltensweisen des Klienten (z. B. Selbst- oder Fremdgefährdung, rücksichtsloses oder gefährliches Verhalten etc.) stoßen an ethische Grenzen, was in der Therapie Thema wer­den muss.

Was ist Hypnose?

Hypnose ist eine Therapiemethode, die versucht, eher unbewusste, nicht direkt per Kopf beeinflussbare innere Bilder, Erfahrungen und Gefühle zu verändern, die einem Problem zugrunde liegen können. Dazu nutzt sie die eigenen Kompetenzen, die jeder hat. Hilfreich hierfür ist ein gewisser Zustand der inneren Versenkung, den man Trance nennen kann, der ein Zustand der Konzentration und Imagination ist, wie er auch im Alltag ständig – etwa beim Lesen – vorkommt. Auch Hypnose stellt ein wissenschaftlich anerkanntes Verfahren dar und hat mit der landläufigen Vorstellung von unseriöser Bühnenhypnose nichts gemein.